Normenrahmen
ISO/ASTM 52900 regelt die Terminologie[30]. Für den Einkauf von AM-Bauteilen (AM, Additive Manufacturing) ist ISO/ASTM 52901 die einschlägige Norm[31]. Diese Norm betrifft Unternehmen, die AM-Bauteile zukaufen. Sie legt fest, welche Angaben Besteller und Lieferant vereinbaren müssen. ISO/ASTM 52920 betrifft dagegen Prozess und Produktionsstätte, nicht das einzelne Bauteil[32].
Abgrenzung ISO/ASTM 52930 und ISO/ASTM 52920. ISO/ASTM 52930 ist eine Technische Spezifikation und keine Norm. Sie gilt nur für die Qualifizierung von PBF-LB-Anlagen hinsichtlich Installation, Betrieb und Leistungsfähigkeit[33]. ISO/ASTM 52920 qualifiziert die Fertigungsstätte, nicht das Bauteil[32]. Eine Bauteilfreigabe regelt keines der beiden Dokumente.
Für die mechanische Bewertung metallischer AM-Werkstoffe existiert ASTM F3122 als Leitfaden[34]. DNV-ST-B203 in der Ausgabe 2025-11 ist die vollständigste öffentlich beziehbare Grundlage für einen durchgängigen Qualifizierungspfad von Werkstoff über Prozess bis Bauteil[41]. NASA-STD-6030[35] und MSFC-STD-3716[36] sind frei zugänglich. Trotz ihres Raumfahrtbezugs sind sie für die Bauteilklassifizierung nutzbar.
Druckhaltung nach ASME
ASME PTB-13-2021 ist ein Kriteriendokument und kein Code. Es beschreibt die Punkte, die ein künftiger Standard für drucktragende metallische Bauteile aus der Pulverbettfusion behandeln muss[37]. Die Kriterien gelten nur für Niedertemperaturanwendungen. Das bedeutet: Die Auslegungstemperatur liegt mindestens 25 K unter der Temperatur, ab der zeitabhängige Werkstoffkennwerte maßgebend werden[38].
ASME Code Case 3020 gilt häufig als Beleg. Nach der Darstellung des Argonne National Laboratory betrifft er aber nicht die Laser-Pulverbettfusion. Er betrifft die Verfahrensqualifizierung für metallisches Schutzgas-Lichtbogen-Auftragschweißen, genehmigt im Mai 2021[38]. Für L-PBF in 316L existiert nach derselben Quelle keine formale ASME-Qualifizierung. Ein entsprechender Code Case wartet auf zusätzliche Ermüdungsprüfungen an bearbeiteten und gedruckten Proben[38].
Mit Recherchestand August 2026 besteht kein ASME-Code-Pfad für ein drucktragendes Bauteil aus L-PBF. Vorhanden sind ein Kriteriendokument und ein Code Case für ein anderes Verfahren.
Druckgeräterichtlinie
Für den europäischen Markt ist die Richtlinie 2014/68/EU maßgeblich[39]. Für den Prüfstandsbau ist Artikel 4 Absatz 3 entscheidend. Druckgeräte und Baugruppen, die höchstens die Grenzwerte nach Artikel 4 Absatz 1 und 2 erreichen, müssen „in Übereinstimmung mit der in einem Mitgliedstaat geltenden guten Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt werden“[39]. Sie gehören keiner Kategorie an. Damit gilt für sie kein Verfahren zur Konformitätsbewertung nach Artikel 14, und sie dürfen keine CE-Kennzeichnung nach Artikel 18 tragen[39].
Der Hersteller weist die sichere Verwendung nach. Ein additiv gefertigtes Bauteil ist zulässig, wenn dieser Nachweis trägt.
Oberhalb der Schwellen gilt Anhang I Nummer 4.2. AM-Werkstoffe stehen in keiner harmonisierten Werkstoffnorm. Damit bleiben 2 Wege: eine europäische Werkstoffzulassung nach Artikel 15 oder ein Einzelgutachten zu den Werkstoffen[39]. Das Einzelgutachten legt der Hersteller in den technischen Unterlagen vor. In den Kategorien III und IV bewertet die notifizierte Stelle das Einzelgutachten zusätzlich[39].
Für das Einzelgutachten beschreibt eine Prüfstelle ein Zertifizierungsprogramm, das EN 13445-4 Abschnitt 3.1 sinngemäß anwendet. Die Prüfstelle berichtet von einem Pilot-Audit für die Laser-Pulverbettfusion bei einem Pumpenhersteller[40]. Nach Einschätzung von Profectronics übersteigt der Aufwand beider Wege bei Einzelstücken im Prüfstandsbau in der Regel den Nutzen.
Medienkontakt und Trinkwasser
Für einzelne AM-Werkstoffe sind Zulassungen belegt. Sie gelten aber nicht für die Anwendung, die im Anlagenbau am häufigsten gefragt ist. Belegt sind unter anderem:
- ULTEM 1010 in zertifizierter Ausführung: NSF 51 sowie ISO 10993 beziehungsweise USP Class VI[3]
- ein PEEK-Filament: USP Class VI konform, geprüft nach ISO 10993-1[9]
- PA 12 für Multi Jet Fusion: USP Class I bis VI[15]
Im Trinkwasserbereich ist die Lage anders. Die deutsche Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-BWGL) liegt in der 6. Änderung vom 20.11.2025 vor[42]. Im Vereinigten Königreich läuft die Materialzulassung über das Water Regulations Approval Scheme (WRAS) auf Grundlage von BS 6920[43]. Die Recherche fand für keinen additiv gefertigten Werkstoff einen Beleg für KTW-BWGL-Konformität, WRAS-Zulassung oder Zertifizierung nach NSF/ANSI 61. Die NSF-Nennungen in den Polymerdatenblättern betreffen Spritzgusstypen bestimmter Basisharze[11], [12] und nicht deren additive Verarbeitungsform.
Einordnung von Profectronics, keine Aussage der Quellen. Dieser Befund ist technisch plausibel. Trinkwasserzulassungen bewerten Migration und Extrahierbarkeit über ein definiertes Verhältnis von Oberfläche zu Volumen. Ein gedrucktes Bauteil hat Schichtstruktur, Restporosität und Rauheiten im Bereich einiger zehn Mikrometer. Seine reale Oberfläche ist deshalb erheblich größer und besser zugänglich als bei einem spritzgegossenen Bauteil.